Das nach den Europäischen Leitlinien (EU-LL) qualitätsgesicherte Mammographie-Screening-Programm (MSP) wurde in den Jahren 2005-2008 flächendeckend in Deutschland implementiert. Es hat zum Ziel, die Brustkrebsmortalität zu senken.

Im MSP findet die Qualitätssicherung für die gesamte Versorgungskette statt, wodurch ein lernendes System ermöglicht werden soll. Aus Public Health-Sicht ist dies ein Meilenstein in der Krebsfrüherkennung. Bei der Evaluation ausgewählter Qualitätsparameter arbeiten MSP und Krebsregister eng zusammen. Nachfolgend werden die wichtigsten zu evaluierenden Parameter kurz dargestellt:

Evaluation der Brustkrebsmortalität

Von 2012 – 2016 führte die Universität Münster im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz eine zweistufige Machbarkeitsstudie durch (Abstract + Abschlussbericht). Anfang 2018 begann die Hauptstudie – jedoch ist aufgrund der langen Nachbeobachtungszeiträume frühestens 2022 mit konkreten Ergebnissen zu rechnen.

Die frühzeitige Evaluation von Surrogatparametern, die eine Vorhersage bezüglich der späteren Entwicklung der Brustkrebsmortalität zulassen, ist daher von besonderem Interesse. Ein Überblick über zu evaluierende Parameter findet sich in der Kurzfassung der Europäischen Leitlinien (pdf, 156 KB) sowie in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie. Krebsregisterdaten werden dabei für verschiedene Qualitätsparameter herangezogen:

  • Hintergrundinzidenz vor Beginn des Screeningprogramms
  • Stadienverteilung in der Zielbevölkerung
  • Inzidenzverlauf fortgeschrittener Tumoren in der Zielbevölkerung

Darüber hinaus ist in den genannten Richtlinien der Abgleich der Daten aller Screeningteilnehmerinnen mit den Daten der Landeskrebsregister vorgesehen mit folgendem Ziel:

Ermittlung von Intervallkarzinomen und dem Anteil von falsch-negativen Screeningbefunden an allen Intervallkarzinomen

Intervallkarzinome sind Mammakarzinome, die bei im Screening unauffälligen Teilnehmerinnen vor der nächsten regulären Screeninguntersuchung auftreten. Durch die Einzelfall-Qualitätssicherung dieser Intervallkarzinome kann der Anteil von falsch-negativen Screeningbefunden an allen Intervallkarzinomen ermittelt werden. Es wird somit überprüft, ob ein Karzinom schon zu einem früheren Zeitpunkt hätte erkannt werden können. Hierdurch soll ein lernendes System mit einer fortwährenden Qualitätsoptimierung gewährleistet werden.

Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sind bisher die einzigen Bundesländer, in denen dieser Datenabgleich und die Qualitätssicherung der Intervallkarzinome routinemäßig stattfindet. Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse zur Intervallkarzinomhäufigkeit Bundesgesundheitsblatt 2014 (pdf, 491 KB) + Bundesgesundheitsblatt 2018 werden wichtige Voraussetzungen geschaffen für eine transparente Darstellung von Nutzen und Schaden des Screeningprogramms. Aus Public Health-Sicht ist die Evaluation der gesamten Screeningkette ein Meilenstein in der Krebsfrüherkennung. So können Frauen eine informierte Entscheidung treffen, ob sie am Mammographie-Screening teilnehmen oder nicht.

Die Ergebnisse des bundesweiten Mammographie-Screenings werden von der Kooperationsgemeinschaft Mammographie, Berlin jährlich in einem Evaluationsbericht veröffentlicht. Eine Mitarbeiterin des EKN hat im Auftrag der GEKID (Gesellschaft epidemiologischer Krebsregister in Deutschland e.V.) die Kooperationsgemeinschaft Mammographie bei der Erstellung des ersten Evaluationsberichts 2005 – 2007 (pdf, 1.2 MB) (veröffentlicht im Oktober 2010) und des zweiten Evaluationsberichts 2008 – 2009 (pdf, 2 MB) (veröffentlicht im Februar 2012) wissenschaftlich beraten.

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